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Hinweisgebersystem

Unser Hinweisgebersystem steht für alle Personen zur Verfügung, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der SONNTAG Unternehmensgruppe in Kontakt stehen (z.B. Auftragnehmer, Nachunternehmer, Lieferanten). Das System dient der Meldung von begründeten Verdachtsmomenten oder Wissen über tatsächliche/mögliche Gesetzesverstöße oder Verstöße gegen interne Vorgaben/Richtlinien. Ferner sind nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz zulässige Beschwerdeinhalte

  • Verstöße, die strafbewehrt sind,
  • Verstöße gegen Bußgeldvorschriften, soweit Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder Rechte von Beschäftigten oder Vertretungsorganen betroffen sind,
  • Verstöße gegen Bundes- und Landesrecht sowie
  • Verstöße gegen EU-Recht bzw. EU-Rechtsakte.

Hinweise können per E-Mail an hinweisgeber@sonntag-bau.de eingereicht werden.